Satzung des VfB Fanclub Neuenstein
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen VfB Fanclub Neuenstein, hat seinen Sitz in
Neuenstein und wurde am 02.11.2007 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist
die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen. Der
Verein bemüht sich,
im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der
Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist
politisch
neutral und hat keine rechtextremistischen,
linksextremistischen oder anderweitig
radikalen Inhalte oder Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a) Mitglied kann grundsätzlich
jede Person werden. Bei minderjährigen Personen ist eine
Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen und das
vorgedruckte Formular zu verwenden.
Über eine Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür
die Gründe mitgeteilt werden.
b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e) Der Ausschluss erfolgt
- bei grobem oder wiederholtem
Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Fan-Clubs oder des
VfB,
- wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Fan-Clubs,
- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
g) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber
dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der
Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der bis auf weiteres auf Euro 30,00
festgesetzt wird. Kinder unter 12 Jahren sind frei.
Kinder ab 12 Jahren
bezahlen 10 Euro Beitrag im Jahr. Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen den
vollen Beitrag von 20 Euro pro Jahr.
Die Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand
vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt
automatisch
dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. und 2. Vorsitzenden - dem Kassenwart - dem
Schriftführer. Der Verein wird von den 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam
vertreten.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und
Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden
ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand muss von Zweidrittel der anwesenden Mitgliedern gewählt
werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus
seinem Amt aus, so
ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den
folgenden 6 Wochen
eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr
statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich
zu informieren.
Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn
mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss
der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder
für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das
gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
§ 10 Clubaktivitäten
Über die Durchführung von Clubaktivitäten, wie z. B.
den Besuch von Auswärtsspielen des VfB, entscheidet der Vorstand. Jedes
Mitglied
kann Vorschläge einbringen. Über die Vergabe von Vergünstigungen
durch den VfB, z. B. Eintrittskarten, entscheidet der Vorstand.
Stand 02.11.2007