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Impressum

    Satzung des VfB Fanclub Neuenstein

    § 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
            Der Fanclub führt den Namen VfB Fanclub Neuenstein, hat seinen Sitz in Neuenstein und wurde am 02.11.2007 gegründet.

    § 2 Geschäftsjahr
           Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    § 3 Zweck des Vereins

            Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen. Der Verein bemüht sich,
            im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch 
            neutral und hat keine rechtextremistischen, linksextremistischen oder anderweitig radikalen Inhalte oder Inhalte.

    § 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

            a) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden. Bei minderjährigen Personen ist eine Einverständniserklärung eines
            Erziehungsberechtigten notwendig. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen und das vorgedruckte Formular zu verwenden.
            Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
            b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
            c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
            d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
            e) Der Ausschluss erfolgt
            - bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Fan-Clubs oder des VfB,
            - wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Fan-Clubs,
            - aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
            f) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
            g) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

    § 5 Jahresbeitrag

            Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der bis auf weiteres auf Euro 30,00 festgesetzt wird. Kinder unter 12 Jahren sind frei. 
            Kinder ab 12 Jahren bezahlen 10 Euro Beitrag im Jahr. Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen den vollen Beitrag von 20 Euro pro Jahr.
            Die Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt

    § 6 Vorstand

            Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch
            dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus: 
            - dem 1. und 2. Vorsitzenden - dem Kassenwart - dem Schriftführer. Der Verein wird von den 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. 
            Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.

    § 7 Wahl des Vorstandes

            Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
            Der Vorstand muss von Zweidrittel der anwesenden Mitgliedern gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus 
            seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen
            eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

    § 8 Mitgliederversammlung

            Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren.
            Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind.

    § 9 Vereinsauflösung

        Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder
        für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

    § 10 Clubaktivitäten

        Über die Durchführung von Clubaktivitäten, wie z. B. den Besuch von Auswärtsspielen des VfB, entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied 
        kann Vorschläge einbringen. Über die Vergabe von Vergünstigungen durch den VfB, z. B. Eintrittskarten, entscheidet der Vorstand.

    Stand 02.11.2007